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För­der­richt­li­ni­en

Was för­dern wir?

Die Stif­tung unter­stützt die Kon­zen­tra­ti­on öffent­li­cher För­der­mit­tel auf die 13 Dort­mun­der Stadt­tei­le, die in wirt­schaft­li­cher und sozia­ler Hin­sicht den Anschluss an die ande­ren Stadt­ge­bie­te zu ver­lie­ren dro­hen. Sie sind im Akti­ons­plan Sozia­le Stadt der Stadt Dort­mund defi­niert (sie­he Anhang). Benach­tei­lig­te Bevöl­ke­rungs­grup­pen in die­sen Stadt­tei­len sol­len geför­dert und zur Selbst­hil­fe befä­higt wer­den. Die Schaf­fung von (geför­der­ter) Arbeit und die För­de­rung schu­li­scher und beruf­li­cher Qua­li­fi­zie­rung sind dabei ein Schlüs­sel, um öko­no­mi­sche Gerech­tig­keit zu fördern.

Wei­te­re för­de­rungs­wür­di­ge Berei­che sind u.a.:

  • die Ver­bes­se­rung der sozia­len und gesund­heit­li­chen Situa­ti­on in allen Lebensbereichen,
  • die Unter­stüt­zung und Ergän­zung von Bera­tungs- und Hilfs­an­ge­bo­ten der Sozi­al-/Ju­gend-/Se­nio­ren­hil­fe,
  • die Ver­bes­se­rung des Dia­logs der Kul­tu­ren und der Inte­gra­ti­ons­hil­fen für die vie­len Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger, für die oft gera­de die­se Quar­tie­re eine ers­te neue „Hei­mat“ bilden.

Die Stif­tung ver­steht sich in Zei­ten knap­per öffent­li­cher Mit­tel als Ergän­zung öffent­li­cher Hilfs­an­ge­bo­te, sie ist kein adäqua­tes Mit­tel für deren Ersatz. Das Sozi­al­staats­prin­zip darf und kann nicht durch „Cha­ri­ty“ und pri­va­tes Enga­ge­ment ersetzt wer­den. Kei­nes­falls sol­len auch Nach­bar­schafts- und Selbst­hil­fe­an­sät­ze ersetzt, son­dern viel­mehr geför­dert werden.

Die Stif­tung wird an der Besei­ti­gung von struk­tu­rel­len Defi­zi­ten in den Akti­ons­räu­men arbei­ten und nicht Hilfs­an­ge­bo­te für ein­zel­ne Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner unterbreiten.

So wer­den sich die Akti­vi­tä­ten der Stif­tung nicht nur auf die Beschaf­fung von Finanz­mit­teln beschrän­ken. Die Stif­tung will viel­mehr auch ein Forum für kon­zep­tio­nel­le Dis­kus­sio­nen zur För­de­rung eines „sozia­len Dort­mund“ wer­den. Das Kura­to­ri­um bie­tet hier­für eine her­vor­ra­gen­de Aus­gangs­ba­sis. Neben dem/der jewei­li­gen Oberbürgermeister*in der Stadt Dort­mund gehö­ren dem Gre­mi­um Vertreter*innen aus Hand­werk, Indus­trie und Dienst­leis­tungs­ge­wer­be eben­so an wie Fach­leu­te aus Sozi­al­ver­bän­den, For­schung und Leh­re, Stadt­ent­wick­lung und Arbeitsmarktförderung.

  • Die Stif­tung för­dert ins­be­son­de­re neue Pro­jek­te, Initia­ti­ven und Akti­vi­tä­ten, die auf Chancengerechtig­keit gerich­tet sind. Für die Aus­wahl der zu för­dern­den Pro­jek­te stel­len Ziel­setzung, ins­be­son­de­re Mehr­ziel­stra­te­gien, Wirk­sam­keit, Effek­ti­vi­tät, Nach­hal­tig­keit, Qua­li­tät, inno­va­ti­ver und/oder Modell­cha­rak­ter der Maß­nahmen ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um dar. In den Pro­jekt­an­trä­gen ist auf die­se Kri­te­ri­en aus­führ­lich einzugehen.
  • Die Stif­tung stellt ins­be­son­de­re Mit­tel für eine zeit­lich begrenz­te Anschub­fi­nan­zie­rung von Pro­jek­ten bereit. Über einen Folgean­trag wird im Ein­zel­fall ent­schie­den. Eine Dau­er­fi­nan­zie­rung ist ausgeschlossen.
  • Die Stif­tung för­dert Per­so­nal- und Sach­aus­ga­ben, aber auch die Anschaf­fung von Gegen­stän­den und Gebrauchs­gü­tern, sofern sie zur Un­terstützung eines Pro­jek­tes im Sin­ne die­ser För­de­richt­li­ni­en erfor­der­lich sind. Dies gilt auch für Bau- oder Renovierungsmaßnahmen.

Die Stif­tung för­dert ins­be­son­de­re in der Grün­dungs­pha­se auch Mikro­pro­jek­te mit einem För­der­um­fang bis 1000,– €

Wir erwar­ten, dass der/die Antragsteller*in in ange­mes­se­nem Umfang Eigenmittel/Eigenleistung ein­bringt (in der Regel min­des­tens 20 Pro­zent der bean­trag­ten Fördersumme).

Was wir nicht för­dern:

• Die Stif­tung gibt kei­ne Hil­fen zuguns­ten von ein­zel­nen Mitbürger*innen oder Insti­tu­tio­nen.
• Bereits begon­ne­ne Pro­jek­te und Maß­nah­men kön­nen nicht geför­dert wer­den.
Die Stif­tung unter­stützt nicht lau­fen­de Betriebs- und Ver­wal­tungs­kos­ten sowie Pflicht­auf­ga­ben der öffent­li­chen Hand.

Wer kann eine För­de­rung beantragen?

Antragsteller*innen müs­sen vom Finanz­amt als gemein­nüt­zig aner­kannt oder eine Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts sein. Sie müs­sen Ihren Sitz nicht zwin­gend in den Akti­ons­räu­men der Stadt Dort­mund haben. Das bean­trag­te Pro­jekt muss jedoch die­sen Akti­ons­räu­men und ihren Bewohner*innen unmit­tel­bar zugu­te kommen.

Wie kön­nen Sie eine För­de­rung beantragen?

Bit­te fül­len Sie den Bewer­bungs­bo­gen für För­der­mit­tel voll­stän­dig und gut les­bar aus. Beschrei­ben Sie Ihr Pro­jekt auf maxi­mal vier Sei­ten. Sie kön­nen auch illus­trie­ren­des Mate­ri­al bei­le­gen. Die fol­gen­den Fra­gen sol­len Ihnen hel­fen, Ihre Bewer­bung zu strukturieren:

  • Wel­chem Akti­ons­raum kommt Ihr Pro­jekt zugute?
  • Was bezweckt Ihr Vorhaben?
  • Wel­che Lücke schließt das Projekt?
  • Wel­ches Pro­blem packt es an?
  • Wel­chen Men­schen kommt Ihr Pro­jekt zugu­te? Wie vie­le Dort­mun­der Mitbürger*innen pro­fi­tie­ren von Ihrem Vorhaben?
  • Wie ist der Zeit­plan für Ihr Projekt?
  • Wel­che Eigen­leis­tun­gen erbringt Ihre Organisation/Initiative/Unternehmen? Wer enga­giert sich ehrenamtlich?
  • Wie pla­nen Sie die Finan­zie­rung des Pro­jek­tes? Bit­te rei­chen Sie uns einen detail­lier­ten Kos­ten- und Fi­nanzierungsplan ein, aus dem auch der Anteil der Eigen­mit­tel und wei­te­re För­der­mit­tel ersicht­lich werden.
  • Wel­che Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­beit haben Sie geplant? Wie möch­ten Sie auf die För­de­rung durch die Stif­tung hinweisen?
  • Wer sind Sie? Bit­te rei­chen Sie eine Beschrei­bung Ihrer Orga­ni­sa­ti­on mit ein.
  • Bit­te wei­sen Sie Ihre Gemein­nüt­zig­keit und Ihre Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung nach.

För­der­zu­sa­ge und Auszahlung

Der/die Antragsteller*in erhält eine schrift­li­che Ein­gangs­be­stä­ti­gung bezüg­lich sei­nes Antra­ges. Die Bear­bei­tung kann nur bei Voll­stän­dig­keit der Antrags­un­ter­la­gen erfol­gen. Nach Ent­schei­dung über den Antrag durch den Vor­stand der Stif­tung Sozi­al Stadt erhält der/die Antragsteller*in einen schrift­li­chen Bescheid.

Bewil­lig­te För­der­mit­tel, die nach 18 Mona­ten (Datum der För­der­zu­sa­ge) nicht abge­ru­fen wor­den sind, ver­fal­len, wenn nicht recht­zei­tig eine spä­te­re Inan­spruch­nah­me schrift­lich ver­ein­bart wur­de. Die Aus­zah­lung der Mit­tel erfolgt bar­geld­los auf das im Antrag ange­ge­be­ne Kon­to in Zeit­ab­stän­den, die dem Bewil­li­gungs­be­scheid zu ent­neh­men­den sind.

Ver­wen­dungs­nach­weis

Der/die Zuwendungsempfänger*in ist zur Vor­la­ge eines end­gül­ti­gen Ver­wen­dungs­nach­wei­ses (Form­blatt „End­gül­ti­ger Ver­wen­dungs­nach­weis der Mit­tel“) und zur Abga­be eines sach­li­chen Abschluss­be­rich­tes (Form­blatt „Sach­li­cher Abschluss­be­richt“) bis spä­tes­tens drei Mona­te nach Abschluss des geför­der­ten Vor­ha­bens verpflichtet.

Im Ver­bund mit: