Förderrichtlinien
Was fördern wir?
Die Stiftung unterstützt die Konzentration öffentlicher Fördermittel auf die 13 Dortmunder Stadtteile, die in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht den Anschluss an die anderen Stadtgebiete zu verlieren drohen. Sie sind im Aktionsplan Soziale Stadt der Stadt Dortmund definiert (siehe Anhang). Benachteiligte Bevölkerungsgruppen in diesen Stadtteilen sollen gefördert und zur Selbsthilfe befähigt werden. Die Schaffung von (geförderter) Arbeit und die Förderung schulischer und beruflicher Qualifizierung sind dabei ein Schlüssel, um ökonomische Gerechtigkeit zu fördern.
Weitere förderungswürdige Bereiche sind u.a.:
- die Verbesserung der sozialen und gesundheitlichen Situation in allen Lebensbereichen,
- die Unterstützung und Ergänzung von Beratungs- und Hilfsangeboten der Sozial-/Jugend-/Seniorenhilfe,
- die Verbesserung des Dialogs der Kulturen und der Integrationshilfen für die vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die oft gerade diese Quartiere eine erste neue „Heimat“ bilden.
Die Stiftung versteht sich in Zeiten knapper öffentlicher Mittel als Ergänzung öffentlicher Hilfsangebote, sie ist kein adäquates Mittel für deren Ersatz. Das Sozialstaatsprinzip darf und kann nicht durch „Charity“ und privates Engagement ersetzt werden. Keinesfalls sollen auch Nachbarschafts- und Selbsthilfeansätze ersetzt, sondern vielmehr gefördert werden.
Die Stiftung wird an der Beseitigung von strukturellen Defiziten in den Aktionsräumen arbeiten und nicht Hilfsangebote für einzelne Bewohnerinnen und Bewohner unterbreiten.
So werden sich die Aktivitäten der Stiftung nicht nur auf die Beschaffung von Finanzmitteln beschränken. Die Stiftung will vielmehr auch ein Forum für konzeptionelle Diskussionen zur Förderung eines „sozialen Dortmund“ werden. Das Kuratorium bietet hierfür eine hervorragende Ausgangsbasis. Neben dem/der jeweiligen Oberbürgermeister*in der Stadt Dortmund gehören dem Gremium Vertreter*innen aus Handwerk, Industrie und Dienstleistungsgewerbe ebenso an wie Fachleute aus Sozialverbänden, Forschung und Lehre, Stadtentwicklung und Arbeitsmarktförderung.
- Die Stiftung fördert insbesondere neue Projekte, Initiativen und Aktivitäten, die auf Chancengerechtigkeit gerichtet sind. Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, insbesondere Mehrzielstrategien, Wirksamkeit, Effektivität, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der Maßnahmen ein wichtiges Kriterium dar. In den Projektanträgen ist auf diese Kriterien ausführlich einzugehen.
- Die Stiftung stellt insbesondere Mittel für eine zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung von Projekten bereit. Über einen Folgeantrag wird im Einzelfall entschieden. Eine Dauerfinanzierung ist ausgeschlossen.
- Die Stiftung fördert Personal- und Sachausgaben, aber auch die Anschaffung von Gegenständen und Gebrauchsgütern, sofern sie zur Unterstützung eines Projektes im Sinne dieser Förderichtlinien erforderlich sind. Dies gilt auch für Bau- oder Renovierungsmaßnahmen.
Die Stiftung fördert insbesondere in der Gründungsphase auch Mikroprojekte mit einem Förderumfang bis 1000,– €
Wir erwarten, dass der/die Antragsteller*in in angemessenem Umfang Eigenmittel/Eigenleistung einbringt (in der Regel mindestens 20 Prozent der beantragten Fördersumme).
Was wir nicht fördern:
• Die Stiftung gibt keine Hilfen zugunsten von einzelnen Mitbürger*innen oder Institutionen.
• Bereits begonnene Projekte und Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Die Stiftung unterstützt nicht laufende Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsteller*innen müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Sie müssen Ihren Sitz nicht zwingend in den Aktionsräumen der Stadt Dortmund haben. Das beantragte Projekt muss jedoch diesen Aktionsräumen und ihren Bewohner*innen unmittelbar zugute kommen.
Wie können Sie eine Förderung beantragen?
Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen für Fördermittel vollständig und gut lesbar aus. Beschreiben Sie Ihr Projekt auf maximal vier Seiten. Sie können auch illustrierendes Material beilegen. Die folgenden Fragen sollen Ihnen helfen, Ihre Bewerbung zu strukturieren:
- Welchem Aktionsraum kommt Ihr Projekt zugute?
- Was bezweckt Ihr Vorhaben?
- Welche Lücke schließt das Projekt?
- Welches Problem packt es an?
- Welchen Menschen kommt Ihr Projekt zugute? Wie viele Dortmunder Mitbürger*innen profitieren von Ihrem Vorhaben?
- Wie ist der Zeitplan für Ihr Projekt?
- Welche Eigenleistungen erbringt Ihre Organisation/Initiative/Unternehmen? Wer engagiert sich ehrenamtlich?
- Wie planen Sie die Finanzierung des Projektes? Bitte reichen Sie uns einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein, aus dem auch der Anteil der Eigenmittel und weitere Fördermittel ersichtlich werden.
- Welche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben Sie geplant? Wie möchten Sie auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
- Wer sind Sie? Bitte reichen Sie eine Beschreibung Ihrer Organisation mit ein.
- Bitte weisen Sie Ihre Gemeinnützigkeit und Ihre Vertretungsberechtigung nach.
Förderzusage und Auszahlung
Der/die Antragsteller*in erhält eine schriftliche Eingangsbestätigung bezüglich seines Antrages. Die Bearbeitung kann nur bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen erfolgen. Nach Entscheidung über den Antrag durch den Vorstand der Stiftung Sozial Stadt erhält der/die Antragsteller*in einen schriftlichen Bescheid.
Bewilligte Fördermittel, die nach 18 Monaten (Datum der Förderzusage) nicht abgerufen worden sind, verfallen, wenn nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme schriftlich vereinbart wurde. Die Auszahlung der Mittel erfolgt bargeldlos auf das im Antrag angegebene Konto in Zeitabständen, die dem Bewilligungsbescheid zu entnehmenden sind.
Verwendungsnachweis
Der/die Zuwendungsempfänger*in ist zur Vorlage eines endgültigen Verwendungsnachweises (Formblatt „Endgültiger Verwendungsnachweis der Mittel“) und zur Abgabe eines sachlichen Abschlussberichtes (Formblatt „Sachlicher Abschlussbericht“) bis spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Vorhabens verpflichtet.
Im Verbund mit:
